Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen
In NRW sind Gartenbauten bis 75 m³ Bruttorauminhalt verfahrensfrei. Für unsere Modelle Solo und Studio liegt das jeweils unter dieser Grenze, sodass in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Was Sie trotzdem prüfen müssen
Auch ohne formales Verfahren gelten Bauvorschriften: Grenzabstand zum Nachbargrundstück, zulässige Wandhöhe, Vorgaben aus dem Bebauungsplan und Anforderungen an die Wärmeschutzverordnung. Wir prüfen Ihren konkreten Standort vor Vertragsschluss gemeinsam mit Ihnen.
Andere Bundesländer
Außerhalb NRWs gelten abweichende Landesbauordnungen. Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben jeweils eigene Volumengrenzen. Für die Werkstatt sowie für Standorte außerhalb NRWs prüfen wir den Genehmigungspfad mit unseren lokalen Partnern.