Konvel

Genehmigung

Baugenehmigung für Ihr Gartenbüro — der Überblick.

Die kürzeste Antwort: Es kommt auf das Bundesland an. Die Regeln messen unterschiedlich, einige Länder haben kürzlich geändert. Wir zeigen den vollständigen Überblick aller 16 Bundesländer und welche Konvel-Modelle wo verfahrensfrei sind.

Die Spannweite ist groß.

Von 10 m² Grundfläche in Berlin bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt in Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Manche Länder messen nach Brutto-Rauminhalt (m³), andere nach Grundfläche (m²). Nordrhein-Westfalen kombiniert beides.

Verfahrensfreie Grenzen je Bundesland

BundeslandVerfahrensfrei bisVerfahrensfreie Konvel-Modelle
Bayern75 m³Alle Modelle
Brandenburg75 m³Alle Modelle
Nordrhein-Westfalen75 m³ oder 30 m²Alle Modelle
Hessen50 m³SoloStudioWerkstattGalerie
Rheinland-Pfalz50 m³SoloStudioWerkstattGalerie
Sachsen50 m²Alle Modelle
Thüringen50 m²Alle Modelle
Baden-Württemberg40 m³SoloStudioWerkstattGalerie
Niedersachsen40 m³SoloStudioWerkstattGalerie
Saarland30 m³SoloStudioWerkstattGalerie
Schleswig-Holstein30 m³ (Innenbereich)SoloStudioWerkstattGalerie
Hamburg30 m³SoloStudioWerkstattGalerie
Bremen30 m³SoloStudioWerkstattGalerie
Mecklenburg-Vorpommern10 m²
Sachsen-Anhalt10 m³
Berlin10 m²

Bedingungen, die fast überall gelten — auch bei Verfahrensfreiheit

Selbst wenn das Bundesland keine Baugenehmigung verlangt, müssen diese Punkte eingehalten werden:

  • Kein Aufenthaltsraum (formal — siehe unten)
  • Keine Toilette, kein Bad, keine Küche
  • Keine Feuerstätte: kein Holzofen, kein Kamin, kein dauerhafter Ofen
  • Keine feste Verbindung an Wasser oder Kanalisation
  • Mittlere Wandhöhe max. 3,0 m (Schleswig-Holstein: 2,75 m)
  • 3 m Grenzabstand bei Gebäuden über ca. 30 m³
  • Grenzbebauung nur bei sehr kleinen Gebäuden zulässig, max. 9 m an einer Grenze, max. 15 m insgesamt
  • Dauerhaftes Betonfundament kann Genehmigungspflicht auslösen — die Anlage muss „rückbaubar im Grundsatz“ sein
  • Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickern

Die Aufenthaltsraum-Falle — in jedem Bundesland relevant

Streng genommen sagt jede Landesbauordnung, dass die verfahrensfreie Anlage kein Aufenthaltsraum sein darf — also kein Raum für nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen. Ein Büro, in dem jemand acht Stunden am Tag arbeitet, ist formal ein Aufenthaltsraum.

In der Praxis wird dies selten und meist nur nach Nachbarbeschwerde verfolgt. Gartenbüros, die täglich für Arbeit genutzt werden, gibt es bundesweit in tausendfacher Zahl. Es bleibt aber eine rechtliche Grauzone — Sie sollten darüber Bescheid wissen:

  • Melden Sie dort keinen Wohnsitz an.
  • Schlafen Sie dort nicht dauerhaft.
  • Verbinden Sie das Gebäude nicht fest mit der Trinkwasserleitung.
  • Installieren Sie keinen Holzofen oder Kamin.

Ausnahme 1: Außenbereich

Liegt das Grundstück außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Außenbereich nach § 35 BauGB), sind die Regeln deutlich strenger. Eine Baugenehmigung ist dort oft unabhängig von der Größe erforderlich. Konvel-Käufer befinden sich überwiegend im Innenbereich; bei ländlichen Postleitzahlen prüfen wir das vorab gemeinsam mit Ihnen.

Ausnahme 2: Kleingartenanlagen

In Kleingartenanlagen gilt nicht das Landesrecht, sondern das Bundeskleingartengesetz. Maximal 24 m² inklusive überdachter Terrasse, keine dauerhafte Wohnnutzung, keine moderne Bürofunktion. Konvel verkauft daher nicht in Kleingartenanlagen — die Bauten sind dort gesetzlich auf klassische Gartenlauben beschränkt.

Bebauungsplan kann alles überschreiben

Der örtliche Bebauungsplan darf strenger sein als die Landesbauordnung. Auch bei Verfahrensfreiheit nach LBauO kann ein Bebauungsplan Nebengebäude komplett ausschließen, Höhen begrenzen, Dachformen vorschreiben, Verkleidungsmaterialien festlegen oder größere Grenzabstände verlangen. Die verbindliche Auskunft liefert nur das örtliche Bauamt.

Wir prüfen Ihren konkreten Fall vorab gemeinsam mit Ihnen.

Geben Sie Ihre Postleitzahl im Konfigurator ein. Wir melden uns mit einer Erstabschätzung der Lage, der relevanten Regeln und einem unverbindlichen Bausatz-Angebot.

Dieser Überblick ist redaktionell aufbereitet und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung, der örtliche Bebauungsplan und die Auskunft des zuständigen Bauamts. Stand: 11. Mai 2026.