Baugenehmigung
Baugenehmigung für ein Gartenbüro in Bayern
Bayern gehört zu den großzügigsten Bundesländern: Nach Art. 57 BayBO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei. Alle vier Konvel-Modelle liegen mit rund 30 bis 51 m³ deutlich darunter.
- Verfahrensfrei bis
- 75 m³
- Bemessung
- Brutto-Rauminhalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 57 BayBO
Welche Konvel-Modelle sind in Bayern verfahrensfrei?
| Modell | Grundfläche | Brutto-Rauminhalt | Status |
|---|---|---|---|
| Konvel Solo | ~12 m² | ~30 m³ | Verfahrensfrei |
| Konvel Studio | ~15 m² | ~38 m³ | Verfahrensfrei |
| Konvel Werkstatt | ~18 m² | ~43 m³ | Verfahrensfrei |
| Konvel Galerie | ~21 m² | ~51 m³ | Verfahrensfrei |
Grundfläche aus dem Außenmaß der Wände, Rauminhalt mit der höchsten Dachkante — bewusst aufgerundet, damit die Einschätzung auf der sicheren Seite liegt.
Was in Bayern besonders zu beachten ist
Die 75 m³ gelten im Innenbereich; im Außenbereich nach § 35 BauGB sinkt die Grenze deutlich, und viele bayerische Gemeinden haben Bebauungspläne mit eigenen Regeln zu Nebengebäuden. Ein kurzer Anruf beim Landratsamt oder der Stadt spart hier Unsicherheit — die Zuständigkeit liegt in Bayern bei den unteren Bauaufsichtsbehörden.
Was auch ohne Genehmigung gilt
Selbst wenn das Bundesland keine Baugenehmigung verlangt, müssen diese Punkte eingehalten werden:
- Kein Aufenthaltsraum (formal — siehe unten)
- Keine Toilette, kein Bad, keine Küche
- Keine Feuerstätte: kein Holzofen, kein Kamin, kein dauerhafter Ofen
- Keine feste Verbindung an Wasser oder Kanalisation
- Mittlere Wandhöhe max. 3,0 m (Schleswig-Holstein: 2,75 m)
- 3 m Grenzabstand bei Gebäuden über ca. 30 m³
- Grenzbebauung nur bei sehr kleinen Gebäuden zulässig, max. 9 m an einer Grenze, max. 15 m insgesamt
- Dauerhaftes Betonfundament kann Genehmigungspflicht auslösen — die Anlage muss „rückbaubar im Grundsatz“ sein
- Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickern
Die Aufenthaltsraum-Falle — in jedem Bundesland relevant
Streng genommen sagt jede Landesbauordnung, dass die verfahrensfreie Anlage kein Aufenthaltsraum sein darf — also kein Raum für nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen. Ein Büro, in dem jemand acht Stunden am Tag arbeitet, ist formal ein Aufenthaltsraum.
Ausnahme 1: Außenbereich
Liegt das Grundstück außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Außenbereich nach § 35 BauGB), sind die Regeln deutlich strenger. Eine Baugenehmigung ist dort oft unabhängig von der Größe erforderlich. Konvel-Käufer befinden sich überwiegend im Innenbereich; bei ländlichen Postleitzahlen prüfen wir das vorab gemeinsam mit Ihnen.
Ausnahme 2: Kleingartenanlagen
In Kleingartenanlagen gilt nicht das Landesrecht, sondern das Bundeskleingartengesetz. Maximal 24 m² inklusive überdachter Terrasse, keine dauerhafte Wohnnutzung, keine moderne Bürofunktion. Konvel verkauft daher nicht in Kleingartenanlagen — die Bauten sind dort gesetzlich auf klassische Gartenlauben beschränkt.
Bebauungsplan kann alles überschreiben
Der örtliche Bebauungsplan darf strenger sein als die Landesbauordnung. Auch bei Verfahrensfreiheit nach LBauO kann ein Bebauungsplan Nebengebäude komplett ausschließen, Höhen begrenzen, Dachformen vorschreiben, Verkleidungsmaterialien festlegen oder größere Grenzabstände verlangen. Die verbindliche Auskunft liefert nur das örtliche Bauamt.
Häufige Fragen zu Bayern
- Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für ein Gartenbüro?
- In der Regel nicht: Nach Art. 57 BayBO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ verfahrensfrei, und Konvel Solo, Konvel Studio, Konvel Werkstatt und Konvel Galerie bleiben darunter. Bebauungsplan, Grenzabstand und die Aufenthaltsraum-Frage gelten trotzdem.
- Wie wird die Grenze in Bayern gemessen?
- Nach Brutto-Rauminhalt: Außenmaße der Wände mal Gebäudehöhe. Wir rechnen mit der höchsten Dachkante und runden auf, damit kein Modell knapp falsch eingeschätzt wird. Die verbindliche Messweise nennt Ihnen das Bauamt.
- Was muss ich in Bayern auch ohne Genehmigung einhalten?
- Den Grenzabstand von in der Regel 3 m zum Nachbarn, die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans und die Regel, dass verfahrensfreie Gebäude formal keine Aufenthaltsräume sind. Im Außenbereich und in Kleingartenanlagen gelten strengere Regeln.
Andere Bundesländer
Keine Rechtsberatung. Stand der Landesbauordnungen nach bestem Wissen; verbindlich ist allein die Auskunft Ihres Bauamts.