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Baugenehmigung

Baugenehmigung für ein Gartenbüro in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt nach § 62 BauO NRW eine doppelte Grenze: Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, zusätzlich darf die Grundfläche 30 m² nicht überschreiten. Alle vier Konvel-Modelle erfüllen beide Werte.

Verfahrensfrei bis
75 m³ oder 30 m²
Bemessung
BRI + Grundfläche
Rechtsgrundlage
§ 62 BauO NRW

Welche Konvel-Modelle sind in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei?

ModellGrundflächeBrutto-RauminhaltStatus
Konvel Solo~12~30Verfahrensfrei
Konvel Studio~15~38Verfahrensfrei
Konvel Werkstatt~18~43Verfahrensfrei
Konvel Galerie~21~51Verfahrensfrei

Grundfläche aus dem Außenmaß der Wände, Rauminhalt mit der höchsten Dachkante — bewusst aufgerundet, damit die Einschätzung auf der sicheren Seite liegt.

Was in Nordrhein-Westfalen besonders zu beachten ist

NRW ist unser Heimatmarkt: Konvel berät aus Gelsenkirchen, und der erste Konvel steht im Ruhrgebiet. Die Bauordnung wurde 2018 modernisiert, seitdem sind Gartenbüros dieser Größe unproblematisch — solange 3 m Grenzabstand, Bebauungsplan und die Aufenthaltsraum-Frage beachtet werden.

Was auch ohne Genehmigung gilt

Selbst wenn das Bundesland keine Baugenehmigung verlangt, müssen diese Punkte eingehalten werden:

  • Kein Aufenthaltsraum (formal — siehe unten)
  • Keine Toilette, kein Bad, keine Küche
  • Keine Feuerstätte: kein Holzofen, kein Kamin, kein dauerhafter Ofen
  • Keine feste Verbindung an Wasser oder Kanalisation
  • Mittlere Wandhöhe max. 3,0 m (Schleswig-Holstein: 2,75 m)
  • 3 m Grenzabstand bei Gebäuden über ca. 30 m³
  • Grenzbebauung nur bei sehr kleinen Gebäuden zulässig, max. 9 m an einer Grenze, max. 15 m insgesamt
  • Dauerhaftes Betonfundament kann Genehmigungspflicht auslösen — die Anlage muss „rückbaubar im Grundsatz“ sein
  • Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickern

Die Aufenthaltsraum-Falle — in jedem Bundesland relevant

Streng genommen sagt jede Landesbauordnung, dass die verfahrensfreie Anlage kein Aufenthaltsraum sein darf — also kein Raum für nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen. Ein Büro, in dem jemand acht Stunden am Tag arbeitet, ist formal ein Aufenthaltsraum.

Ausnahme 1: Außenbereich

Liegt das Grundstück außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Außenbereich nach § 35 BauGB), sind die Regeln deutlich strenger. Eine Baugenehmigung ist dort oft unabhängig von der Größe erforderlich. Konvel-Käufer befinden sich überwiegend im Innenbereich; bei ländlichen Postleitzahlen prüfen wir das vorab gemeinsam mit Ihnen.

Ausnahme 2: Kleingartenanlagen

In Kleingartenanlagen gilt nicht das Landesrecht, sondern das Bundeskleingartengesetz. Maximal 24 m² inklusive überdachter Terrasse, keine dauerhafte Wohnnutzung, keine moderne Bürofunktion. Konvel verkauft daher nicht in Kleingartenanlagen — die Bauten sind dort gesetzlich auf klassische Gartenlauben beschränkt.

Bebauungsplan kann alles überschreiben

Der örtliche Bebauungsplan darf strenger sein als die Landesbauordnung. Auch bei Verfahrensfreiheit nach LBauO kann ein Bebauungsplan Nebengebäude komplett ausschließen, Höhen begrenzen, Dachformen vorschreiben, Verkleidungsmaterialien festlegen oder größere Grenzabstände verlangen. Die verbindliche Auskunft liefert nur das örtliche Bauamt.

Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung für ein Gartenbüro?
In der Regel nicht: Nach § 62 BauO NRW sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ oder 30 m² verfahrensfrei, und Konvel Solo, Konvel Studio, Konvel Werkstatt und Konvel Galerie bleiben darunter. Bebauungsplan, Grenzabstand und die Aufenthaltsraum-Frage gelten trotzdem.
Wie wird die Grenze in Nordrhein-Westfalen gemessen?
Nach Brutto-Rauminhalt: Außenmaße der Wände mal Gebäudehöhe. Wir rechnen mit der höchsten Dachkante und runden auf, damit kein Modell knapp falsch eingeschätzt wird. Die verbindliche Messweise nennt Ihnen das Bauamt.
Was muss ich in Nordrhein-Westfalen auch ohne Genehmigung einhalten?
Den Grenzabstand von in der Regel 3 m zum Nachbarn, die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans und die Regel, dass verfahrensfreie Gebäude formal keine Aufenthaltsräume sind. Im Außenbereich und in Kleingartenanlagen gelten strengere Regeln.

Wir prüfen Ihren Standort in Nordrhein-Westfalen vorab.

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Keine Rechtsberatung. Stand der Landesbauordnungen nach bestem Wissen; verbindlich ist allein die Auskunft Ihres Bauamts.